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Drum prüfe, wer sich bindet oder: Wie bekomme ich
einen Kleingarten?
Einen Kleingarten pachten - das ist einfacher, als mancher denkt. Doch
die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein,
prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie. Zur
Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende
Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:
>Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
>Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem
Garten?
>Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
>Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
>Kann ich mich in einen Verein integrieren?
>Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein
Kleingarten gut zu Ihnen passen.
Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede
zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten.
Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen
verwirklichen; während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack
Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung, die
den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz
oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern. Ein Kleingarten
kommt also in erster Linie für all jene in Frage, die nicht einen
eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Bewohner von
Geschosswohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur
Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon. Im
Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist
geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der
Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach. Wenn Sie zum
Schluss gekommen sind, dass ein Kleingarten für Sie das Richtige ist
und in Ihr Leben passt, dann senden Sie uns eine eMail oder ein Fax.
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen
und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist ein Garten
verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Sagt Ihnen ein
verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins
einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen. Kleingärten können nur an
Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um
Ihr Traumgärtchen pachten zu können.
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen,
übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter - gegen eine angemessene
Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines
Kleingartens zu ermöglichen, hat der Landesverband in Abstimmung mit
der Kommune Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand
übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens
geschulte Fachkräfte.
Neben der einmaligen Zahlung für den Garten und die übernommenen
Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen
an:
a) der Vereinsbeitrag,
b) der jährliche Pachtzins,
c) Versicherungsschutz für die Laube,
d) Stromkosten.
e) Beiträge an Dachorganisationen
Die Höhe dieser Beträge ist z.T. unterschiedlich. Die jährlichen
Gesamtkosten liegen derzeit zwischen 300,- und 600,- €. Je nach
Gartengröße. Zuzüglich fallen Kosten für die Stromgemeinschaft an.
Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten mindestens
wöchentlich nach Ihrem Kleingarten sehen. Schnell kann einem der Garten
unversehens im wahrsten Sinn des Wortes "über den Kopf wachsen". Ein
Tipp: Immer ein bisschen Arbeit ist besser als ein Kraftakt. So wächst
auch die Liebe zum Garten und bleibt auf Dauer erhalten.
Haben Sie noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann
bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie als unseren neuen
Gartenfreund oder unsere neue Gartenfreundin! Um in unsere Warteliste
aufgenommen werden zu können, müssen Sie Mitglied im Verein werden!
Wenn Sie sich für einen Garten interessieren, mailen Sie uns, wir
senden Ihnen dann die Postanschrift des Vereins, damit Sie das
Aufnahmegesuch im Original zu uns schicken können. 
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